Abschlussarbeiten (Bachelor/Master), externe Abschlussarbeiten

Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Masterarbeit) sind einige administrative Schritte erforderlich, die von der Anmeldung der übrigen Prüfungsleistungen abweichen.

  • Voraussetzungen
    Die Voraussetzungen, dass ein Studierender für eine Abschlussarbeit zugelassen werden kann, sind in den für die Studiengänge gültigen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Diese sind:
     
    • Bachelorstudiengang
       
      • SPO 2018: mind. 130 LP müssen erworben sein; dabei müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen des Fachs Mathematisch-Physikalische Grundlagen mit den ihnen zugeordneten LP vollständig innerhalb des Umfangs von 130 LP enthalten sein
         
      • SPO 2015 (§14 (1))
        mind. 130 LP müssen erworben sein
         
      • SPO20081 (§12 (1))
        Studierender i.d.R. im 6. Fachsemester; nicht mehr als 3 Modulprüfungen von allen bis zu diesem Zeitpunkt möglichen Prüfungen dürfen offen sein; mind. 130 LP müssen erworben sein
         
    • Masterstudiengang

      SPO 2015 (§14 (1)) sowie SPO 2011 (§11 (1)): mind. 70 LP müssen erworben sein
       
  • Externe Abschlussarbeiten

    Ist beabsichtigt, eine Abschlussarbeit außerhalb der KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften anzufertigen, so bedarf dies eines Antrages und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Ferner ist das KIT-Merkblatt für das Anfertigen externer Abschlussarbeiten zu beachten.

    Der Antrag (formlos) an den Prüfungsausschuss muss folgende Angaben enthalten:
     
    • Persönliche Daten des Studierenden (Name, Matrikelnummer, Studiengang)
    • Aktueller Notenauszug; ggfls. Plan zum Ablegen der noch offenen Prüfungsleistungen (Prüfungsplan)
    • Bezeichnung und Adresse der Firma, bei der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll
    • Angabe des verantwortlichen Prüfers (Lehrstuhlinhaber) am KIT
    • Angabe der Betreuer in der Firma sowie am KIT
    • Vorläufiges Thema der Arbeit in Deutsch und Englisch sowie eine ausführliche, vorläufige Aufgabenstellung
    • Datum des voraussichtlichen Beginns der Arbeit
    • Bestätigung der Kenntnisnahme des KIT-Merkblattes durch die externe Firma
    • Datum und Unterschrift des Studierenden (Antragsteller)

    Der Antrag als PDF ist von dem/der Studierenden unterschrieben mit den zugehörigen Anlagen (aktueller Notenauszug, Prüfungsplan) an den Prüfungsausschuss zur Genehmigung zu übermitteln. Dies hat unbedingt  v o r  dem Beginn der Abschlussarbeit zu erfolgen! Die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss ist Voraussetzung für die Anmeldung der Abschlussarbeit im Campus-System.

 

  • Anmeldung der Abschlussarbeiten

    Die Anmeldung der Abschlussarbeiten in den BSc- und MSc-Studiengängen Geodäsie und Geoinformatik erfolgt ab sofort online über das Campus-System und wird komplett von den Mitarbeiterinnen in den Sekretariaten der Lehrstühle abgewickelt. Um den Prozess starten zu können, benötigen die Bearbeiterinnen folgende Informationen:

    • Bei externen Abschlussarbeiten: Genehmigung des Prüfungsausschusses (siehe oben)
    • (vorläufigen) Originaltitel der Arbeit auf Deutsch
    • (vorläufigen) Übersetzten Titel der Arbeit in Englisch
    • Sprache, in der die Arbeit verfasst wird (deutsch oder englisch)
    • Name Erst-Prüfer; Name Zweit- Prüfer (sofern bereits bekannt)
    • Vorläufige Aufgabenstellung (möglichst als PDF)
    • Vergabedatum der Arbeit

    Insbesondere die Titel der Arbeiten sowie die Aufgabenstellungen können jederzeit geändert, d.h. der tatsächlichen Entwicklung der Arbeiten angepasst werden. Für das Vergabedatum der Arbeiten ist dies nicht vorgesehen.

    Das Eintragen des Vergabedatums bewirkt die Berechnung des Zeitpunktes, zu dem die Arbeit spätestens beim Prüfer abzugeben ist. Diese Fristen sind entsprechend der Regelungen in den Prüfungsordnungen bei der Abbildung der Studiengänge hinterlegt und betragen für
     
    • Masterarbeiten: 12 Monate; Verlängerungsfrist: max. 1 Monat
    • Bachelorarbeiten: 6 Monate; Verlängerungsfrist: max. 1 Monat

    Für das Einhalten der Netto-Bearbeitungszeiten (Master: 6 Monate/Bachelor: 8 Wochen) sind die Studierenden sowie der verantwortliche Prüfer bzw. Betreuer verantwortlich. Hat der/die Studierende die Abschlussarbeit fertiggestellt, ist ein schriftliches Exemplar beim Prüfer/Betreuer abzugeben, der das Abgabedatum in der Arbeit vermerkt. Das Abgabedatum ist den Bearbeiterinnen mitzuteilen, die es dann in Campus erfassen, wodurch vom System die Korrekturfristen für die Arbeiten gesetzt werden. Sobald die Bewertung der Abschlussarbeiten abgeschlossen ist, ist den Bearbeiterinnen die erreichte Note einschließlich eines von beiden Prüfern unterzeichneten Gutachtens (PDF) zu übermitteln. Danach wird die Note im Campus-System erfasst und vom Leistungskoordinator der Fakultät veröffentlicht.