Abschlussarbeiten (Bachelor/Master), externe Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit)

Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Masterarbeit) sind einige administrative Schritte erforderlich, die von der Anmeldung der übrigen Prüfungsleistungen abweichen.

  • Voraussetzungen
    Die Voraussetzungen, dass ein Studierender für eine Abschlussarbeit zugelassen werden kann, sind in den für die Studiengänge gültigen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Diese sind:
     
    • Bachelorstudiengang
       
      • SPO 2018: mind. 130 LP müssen erworben sein; dabei müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen des Fachs Mathematisch-Physikalische Grundlagen mit den ihnen zugeordneten LP vollständig innerhalb des Umfangs von 130 LP enthalten sein
         
      • SPO 2015 (§14 (1))
        mind. 130 LP müssen erworben sein
         
      • SPO20081 (§12 (1))
        Studierender i.d.R. im 6. Fachsemester; nicht mehr als 3 Modulprüfungen von allen bis zu diesem Zeitpunkt möglichen Prüfungen dürfen offen sein; mind. 130 LP müssen erworben sein
         
    • Masterstudiengang

      SPO 2015 (§14 (1)) sowie SPO 2011 (§11 (1)): mind. 70 LP müssen erworben sein
       
  • Anmeldung der Abschlussarbeiten
    Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt durch Vorlage der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Zulassungsbescheinigung für die Abschlussarbeit mit Antrag (Grüner Zettel)“ beim Prüfungsausschuss.

    Die 1. Seite der Zulassungsbescheinigung ist durch den Studierenden komplett auszufüllen. Dabei ist u.a. das mit dem Prüfer (Lehrstuhlinhaber) abgesprochene Thema der Arbeit in deutscher und englischer Sprache sowie das vereinbarte Datum für den Beginn der Arbeit anzugeben. Als Anlagen sind dem Antrag ein aktueller Notenauszug mit allen seither erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sowie bei noch offenen Prüfungsleistungen ein Prüfungszeitplan für das beabsichtigte Ablegen der noch offenen Leistungen beizufügen. Anschließend sind durch den Studierenden die auf Seite 2 des Antrages vorgesehenen Unterschriften einzuholen:

    Danach ist diese Zulassungsbescheinigung beim Prüfer (Lehrstuhlinhaber) bzw. dem Betreuer der Abschlussarbeit abzugeben, wo sie bis zum Abschluss der Arbeit verbleibt.

    WICHTIG:

    All diese Formalitäten sind vor Beginn der Abschlussarbeit zu erledigen. Erst durch Abgabe der vollständig ausgefüllten und mit allen notwendigen Unterschriften versehenen Zulassungsbescheinigung beim Betreuer gilt die Abschlussarbeit als angemeldet.
     
    1. Zustimmung Prüfer/Betreuer:
      Hiermit bestätigt der Prüfer (Lehrstuhlinhaber), dass die Angaben auf Seite 1 den getroffenen Absprachen entsprechen.
       
    2. Genehmigung Prüfungsausschuss:
      Hiermit wird durch den Prüfungsausschuss bestätigt, dass die in der Studien- und Prüfungsordnung formulierten Voraussetzungen durch den Studierenden erfüllt sind.
       
    3. Bestätigung Studierendenservice:
      Hiermit wird durch den Prüfungsausschuss (in Vertretung des Studierendenservice) bestätigt, dass der Studierende im Bearbeitungszeitraum noch Prüfungsanspruch hat und eingeschrieben ist.
       
  • Verbuchung der Note für die Abschlussarbeit

    Ist das in der SPO vorgesehene Bewertungsverfahren für die Abschlussarbeit abgeschlossen, wird durch den Prüfer (Lehrstuhlinhaber) das Abgabedatum der Abschlussarbeit sowie die erreichte Note in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Diese Einträge werden von mindestens einem Hochschullehrer als Prüfer (Lehrstuhlinhaber) und einem weiteren Prüfenden durch Unterschrift bestätigt. Zur Verbuchung der Note und des Themas in der Studierendenakte wird die fertig ausgefüllte und unterschriebene Zulassungsbescheinigung vom Prüfer an den Prüfungsausschuss (bzw. das Sekretariat) übermittelt.
     
  • Externe Abschlussarbeiten

    Ist beabsichtigt, eine Abschlussarbeit außerhalb der KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften anzufertigen, so bedarf dies eines Antrages und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Ferner ist das KIT-Merkblatt für das Anfertigen externer Abschlussarbeiten zu beachten.

    Der Antrag (formlos) an den Prüfungsausschuss muss folgende Angaben enthalten:
     
    • Persönliche Daten des Studierenden (Name, Matrikelnummer, Studiengang)
    • Bezeichnung und Adresse der Firma, bei der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll
    • Angabe des verantwortlichen Prüfers (Lehrstuhlinhaber) am KIT
    • Angabe der Betreuer in der Firma sowie am KIT
    • Thema der Arbeit sowie eine ausführliche, vorläufige Aufgabenstellung
    • Voraussichtlicher Beginn der Arbeit
    • Bestätigung der Kenntnisnahme des KIT-Merkblattes durch die externe Firma
    • Datum und Unterschrift des Studierenden (Antragsteller)

    Der Antrag ist zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Zulassungsbescheinigung für die Abschlussarbeit mit Antrag (Grüner Zettel)“ sowie den zugehörigen Anlagen (aktueller Notenauszug, Prüfungsplan) an den Prüfungsausschuss zur Genehmigung zu übermitteln.