Master of Science (M.Sc.) Geodäsie und Geoinformatik
Im Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformatik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) werden die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter vertieft und individuell ergänzt. Der Studiengang besteht aus einer ausgewogenen Mischung von Vorlesungen, Übungen und Seminaren. In den obligatorischen Aufbaufächern werden die Studierenden auf ein gemeinsames Leistungsniveau herangeführt. Die im Studienplan integrierten Profilbereiche ermöglichen sowohl eine Spezialisierung entsprechend der Neigung der Studierenden als auch eine gewisse Flexibilität, um auf die wechselnden Erfordernisse des Arbeitsmarktes angemessen reagieren zu können. Das Studium wird mit der Masterarbeit (Bearbeitungszeit: 6 Monate) zu einem forschungsorientierten Thema abgeschlossen. Als akademischer Grad wird der „Master of Science (M.Sc.)“ in „Geodäsie und Geoinformatik“ verliehen.
Durch entsprechende Wahl der Module im Aufbau-, Profil- und Ergänzungsbereich kann der Masterstudiengang vollständig durch Belegen englischsprachiger Lehrveranstaltungen absolviert werden.
Bewerbungsfristen
Beginn im Wintersemester: | bis 30. September |
Beginn im Sommersemester: | bis 31. März |
zum Bewerbungsverfahren
Studien- und Prüfungsordnung
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Neu: für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16 (PO 2015):
- Studien- und Prüfungsordnung 2015 (pdf, 174kB)
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Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2011/12 (PO 2011):
- Studien- und Prüfungsordnung Master-Studiengang 2011, nicht-amtliche Leseversion (Gesamtfassung) (pdf, 109 kB)
- Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformatik 2014, amtliche Bekannmachungen Nr. 046 (pdf, 80 kB)
- Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 (Lissabon-Konvention) gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a Landeshochschulgesetz (LHG) in den Studien- und Prüfungsordnungen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 2014, amtliche Bekanntmachung Nr. 019 (pdf, 474 kB)
- Studien- und Prüfungsordnung 2011, amtliche Bekanntmachung Nr. 045 (pdf, 93 kB)
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Für Studierende mit Studienbeginn bis Sommersemester 2011 (PO 2008):
Modulhandbuch
- Modulhandbuch (SPO Version 2015) (Gültig ab Oktober 2019) (pdf, 4.104 KB)
- Modulhandbuch (SPO Version 2015) (Stand: Februar 2019) (pdf, 3.445 KB)
- Modulhandbuch (SPO Version: 2011) (Stand Februar 2014) (pdf, 1.858 kB)
Masterarbeit
Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Masterarbeit) sind einige administrative Schritte erforderlich, die von der Anmeldung der übrigen Prüfungsleistungen abweichen.
- Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, dass ein Studierender für eine Abschlussarbeit zugelassen werden kann, sind in den für die Studiengänge gültigen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Diese sind:
- Bachelorstudiengang
- SPO 2018: mind. 130 LP müssen erworben sein; dabei müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen des Fachs Mathematisch-Physikalische Grundlagen mit den ihnen zugeordneten LP vollständig innerhalb des Umfangs von 130 LP enthalten sein
- SPO 2015 (§14 (1))
mind. 130 LP müssen erworben sein
- SPO20081 (§12 (1))
Studierender i.d.R. im 6. Fachsemester; nicht mehr als 3 Modulprüfungen von allen bis zu diesem Zeitpunkt möglichen Prüfungen dürfen offen sein; mind. 130 LP müssen erworben sein
- SPO 2018: mind. 130 LP müssen erworben sein; dabei müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen des Fachs Mathematisch-Physikalische Grundlagen mit den ihnen zugeordneten LP vollständig innerhalb des Umfangs von 130 LP enthalten sein
- Masterstudiengang
SPO 2015 (§14 (1)) sowie SPO 2011 (§11 (1)): mind. 70 LP müssen erworben sein
- Bachelorstudiengang
- Externe Abschlussarbeiten
Ist beabsichtigt, eine Abschlussarbeit außerhalb der KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften anzufertigen, so bedarf dies eines Antrages und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Ferner ist das KIT-Merkblatt für das Anfertigen externer Abschlussarbeiten zu beachten.
Der Antrag (formlos) an den Prüfungsausschuss muss folgende Angaben enthalten:
- Persönliche Daten des Studierenden (Name, Matrikelnummer, Studiengang)
- Aktueller Notenauszug; ggfls. Plan zum Ablegen der noch offenen Prüfungsleistungen (Prüfungsplan)
- Bezeichnung und Adresse der Firma, bei der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll
- Angabe des verantwortlichen Prüfers (Lehrstuhlinhaber) am KIT
- Angabe der Betreuer in der Firma sowie am KIT
- Vorläufiges Thema der Arbeit in Deutsch und Englisch sowie eine ausführliche, vorläufige Aufgabenstellung
- Datum des voraussichtlichen Beginns der Arbeit
- Bestätigung der Kenntnisnahme des KIT-Merkblattes durch die externe Firma
- Datum und Unterschrift des Studierenden (Antragsteller)
Der Antrag als PDF ist von dem/der Studierenden unterschrieben mit den zugehörigen Anlagen (aktueller Notenauszug, Prüfungsplan) an den Prüfungsausschuss zur Genehmigung zu übermitteln. Dies hat unbedingt v o r dem Beginn der Abschlussarbeit zu erfolgen! Die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss ist Voraussetzung für die Anmeldung der Abschlussarbeit im Campus-System.
- Anmeldung der Abschlussarbeiten
Die Anmeldung der Abschlussarbeiten in den BSc- und MSc-Studiengängen Geodäsie und Geoinformatik erfolgt ab sofort online über das Campus-System und wird komplett von den Mitarbeiterinnen in den Sekretariaten der Lehrstühle abgewickelt. Um den Prozess starten zu können, benötigen die Bearbeiterinnen folgende Informationen:- Bei externen Abschlussarbeiten: Genehmigung des Prüfungsausschusses (siehe oben)
- (vorläufigen) Originaltitel der Arbeit auf Deutsch
- (vorläufigen) Übersetzten Titel der Arbeit in Englisch
- Sprache, in der die Arbeit verfasst wird (deutsch oder englisch)
- Name Erst-Prüfer; Name Zweit- Prüfer (sofern bereits bekannt)
- Vorläufige Aufgabenstellung (möglichst als PDF)
- Vergabedatum der Arbeit
Insbesondere die Titel der Arbeiten sowie die Aufgabenstellungen können jederzeit geändert, d.h. der tatsächlichen Entwicklung der Arbeiten angepasst werden. Für das Vergabedatum der Arbeiten ist dies nicht vorgesehen.
Das Eintragen des Vergabedatums bewirkt die Berechnung des Zeitpunktes, zu dem die Arbeit spätestens beim Prüfer abzugeben ist. Diese Fristen sind entsprechend der Regelungen in den Prüfungsordnungen bei der Abbildung der Studiengänge hinterlegt und betragen für
- Masterarbeiten: 12 Monate; Verlängerungsfrist: max. 1 Monat
- Bachelorarbeiten: 6 Monate; Verlängerungsfrist: max. 1 Monat
Für das Einhalten der Netto-Bearbeitungszeiten (Master: 6 Monate/Bachelor: 8 Wochen) sind die Studierenden sowie der verantwortliche Prüfer bzw. Betreuer verantwortlich. Hat der/die Studierende die Abschlussarbeit fertiggestellt, ist ein schriftliches Exemplar beim Prüfer/Betreuer abzugeben, der das Abgabedatum in der Arbeit vermerkt. Das Abgabedatum ist den Bearbeiterinnen mitzuteilen, die es dann in Campus erfassen, wodurch vom System die Korrekturfristen für die Arbeiten gesetzt werden. Sobald die Bewertung der Abschlussarbeiten abgeschlossen ist, ist den Bearbeiterinnen die erreichte Note einschließlich eines von beiden Prüfern unterzeichneten Gutachtens (PDF) zu übermitteln. Danach wird die Note im Campus-System erfasst und vom Leistungskoordinator der Fakultät veröffentlicht.